Online-Ergebnisliste hat als Dokument die Gegebenheiten abzubilden
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- Geschrieben von Axel Hermanns
(Krefeld, 07. August 2022) Einfach mal etwas Grundsätzliches, was häufig aus purer Schlampig- oder Bequemlichkeit verfälscht wird: Online-Ergebnislisten. Schicken wir zum besseren Verständnis voraus, dass es sich dabei um ein Dokument, mithin eine Art Urkunde, Beweisstück oder Zeugnis handelt. Also ein hohes Anforderungsprofil zu erfüllen, den Verlauf eines Wettkampfes an Zahlen, Daten, Fakten in komprimierter Form widerzuspiegeln hat. Im Idealfall gibt es bei größeren Meisterschaften zur Sicherheit am Wettkampfort zwei Schriftführer (können auch weiblich sein) in herkömmlicher Form mit einem handgeschriebenen Ergebnisprotokoll und der elektronischen Eingabe im Notebook oder Tablet zur zeitnahen Weiterübermittlung in die erwähnte Online-Ergebnisliste (Live-Ergebnisse). Da erfolgt zwangsläufig eine korrekte Wiedergabe des Geschehens, wird beispielsweise ein ungültiger Versuch mit einem x, der Verzicht auf einen Durchgang oder die Fortführung des Wettbewerbs mit einem Bindestrich ( - ) gekennzeichnet.
Kleine Ursache, große (Aus-)Wirkung
Soweit, so gut. Jetzt kommt jedoch die erste Variante ins Spiel, wo das handschriftliche Ergebnisprotokoll im Wettkampfbüro oder später im stillen Kämmerlein des Netzwerk-Administrators am PC in jene Online-Ergebnisliste übertragen wird. Da wird oftmals verfälscht, dass sich die Balken auf dem Boden oder an der Decke biegen. Noch einigermaßen zu verschmerzen, obwohl es ausgemachter Nonsens ist, dass aus einem „nicht angetreten“ (= n.a.) ein „abgemeldet“ (= abg.) gemacht wird. Der Aufwand ist bei vier Zeichen absolut identisch. Ärgerlich wird es jedoch bei, ja, Urkundenfälschung (!), wenn aus meinetwegen vier ungültigen und zwei verzichteten Versuchen in der Ergebnisliste statt ohne gültigen Versuch (= ogV) mit x x x x - - aus grober Vereinfachung und Arbeitserleichterung schlicht „n.a." erscheint. Das nimmt 1.) einem sonst womöglich unterlegenen Konkurrenten den Spaß einen gemeinhin Besseren auch in der Außendarstellung geschlagen zu haben und suggeriert 2.) dem meldenden Verein, dass sein Athlet nicht gestartet ist und die Meldegebühr vermeintlich sinnlos in die Senke geworfen hat. Wie soll da das richtige Gegenteil bewiesen werden? Etwa durch Bezeugung anderer Teilnehmer? Illusorisch, da es der Betroffene, wenn überhaupt, erst irgendwann später daheim bei Anschauung der Resultate bemerkt.
Die Damen und Herren Veranstalter, die sich angesprochen fühlen dürfen, richtiger: müssen, einfach mal 30 Sekunden drüber nachdenken. Schafft ihr schon!
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