Provinzposse: Funktionäre oder Apparatschiks beim Rasenkraftsport?

Kolumne

Moment mal

(Waiblingen/Mutterstadt/Krefeld, 04. August 2018)
Während ein Funktionär als hauptberuflicher oder ehrenamtlicher Beauftragter eines Verbandes den Interessen seiner Mitglieder dient, ist ein Apparatschik vor allem dadurch erkennbar, dass sein zentrales Bezugssystem eben der Apparat ist, dem er seine gesellschaftliche Stellung verdankt.

Mit Inkompetenz im Paragraphengestrüpp verheddert

Dies führt hin und wieder dazu, dass er die Interessen seiner Organisationsmitglieder aus den Augen verliert und – im Einklang mit  augenfälliger Inkompetenz – sich im Gestrüpp von Paragraphen, Ziffern, Ordnungs- und Rechtsvorschriften verheddert: Zum Leidwesen seiner ihm überantworteten Mitglieder. So erfährt derzeit einer der deutschlandweit rührigsten Vereine beim Rasenkraftsport – der RKS Phoenix Mutterstadt  aus der Pfalz – was es heißt, unter die Räder eines Verbandes, nämlich der Rasenkraftsport-Abteilung innerhalb des Deutschen Rasenkraftsport- und Tauziehverbandes (DRTV) in Waiblingen, zu geraten, der seine eigenen Vorschriften nicht kennt, Argumenten nicht zugänglich ist, dem Fairness als Fremdwort gilt, der Anfragen und Bitten ignoriert und Adressenänderungen seiner Führungsgarnitur als eine Art Geheimsache behandelt.

Verband missachtete eigenes Regelwerk

Konkret: Laut der RKS-WKO (Wettkampfordnung beim Rasenkraftsport), Ziffer 5.3, dürfen am Bundesligaendkampf die acht besten Vereinsteams des aktuellen Jahres teilnehmen. Phoenix Mutterstadt hatte sich 2018 als sechstbester Verein für das Finale qualifiziert, sich  darauf vorbereitet, wurde jedoch zu aller Überraschung nicht zugelassen. Plötzlich hatte der Verband  das Qualifikationssystem geändert, indem er regelwidrig die Ergebnisse des Finales von 2017 zugrunde legte, damit die Mutterstädter auf Platz zehn schob und so deren Teilnahmechance beendete.
Der mehrmaligen Bitte – es geht ja um Sport und der Freunde daran – um ein Mitwirken außer Konkurrenz wurde nicht entsprochen, da diese Möglichkeit gemäß WKO nicht zulässig sei, was  allerdings den Fakten nicht entspricht, da nichts darüber geschrieben steht.

Anfragen blieben unbeantwortet

Was dann folgte ist mit dem Wort „Posse“ noch freundlich umschrieben. Um zu seinem Recht zu kommen schrieb der Phoenix-Vorstand an den Rechtsausschuss-Vorsitzenden des DRTV nacheinander drei Mails und zwei Einschreibebriefe, die allesamt unbeantwortet blieben, wobei der letzte mit dem Vermerk „Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“ zurück geleitet wurde. Ein Schreiben des RTV-Landesvorsitzenden an den hauptamtlichen Geschäftsführer des DRTV mit der Bitte um Auskunft über die entsprechend neue Adresse blieb ebenfalls unbeantwortet.
Die Zeit war verronnen, die Chance auf eine Teilnahme am Bundesliga-Endkampf war dahin!
In einem  persönlichen Gespräch des RTV-Chefs mit dem Vorsitzenden des BFA-R (Bundesfachausschuss Rasenkraftsport) am 14.Juli 2018 erklärte dieser – frei von jeder Faktengrundlage – das Anrufen des Rechtsausschusses sei unzulässig gewesen, da dieser nur bei „Verstößen gegen die RKS-WKO“ eingeschaltet werden dürfe.

Hat der Wahnsinn Methode? – Ja, er hat!

Hat der Wahnsinn Methode? Ein Verein beschwert sich bei seinem Verband über dessen Verstöße gegen die Wettkampfordnung, ruft vergeblich den Rechtsausschuss an und  bekommt als Begründung den Hinweis, dies ginge nur, wenn es um Verstöße gegen die Wettkampfordnung gehe.
Es schwirrt einem der Kopf! Die Apparatschicks im DRTV werden ständig von der Vernunft gejagt. Aber immer sind sie schneller!