DLV kann sich bei beabsichtigter Laufmaut nicht auf OLG-Urteil berufen
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(Eching/Darmstadt/Krefeld, 23. Mai 2015) Mit heutiger Mail von 13.41 Uhr erreichte uns ein Rundschreiben von Dr. Ralf Eckert, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht von der Kanzlei Eckert & Wisser in Eching bei München, das sich in der vom DLV beabsichtigten, höchst umstrittenen Laufmaut an Journalisten, Medienvertreter, Redakteure, Vereinsvertreter und Veranstalter wendet. Da es sicherlich nicht längst alle erreicht, und das sind letztlich auch Aktive, die zur Kasse gebeten werden sollen, geben wir den Text gerne nachfolgend im ungekürzten Wortlaut weiter:
„Immer wieder wird berichtet, dass nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf die „Laufmaut“ zulässig sein soll. Hierzu erlauben wir uns Folgendes klar zu stellen: Ein solches Urteil existiert nicht! Es gibt allein einen Kostenbeschluss des 1. Kartellsenats des OLG Düsseldorf vom 02.April 2013 nach § 91a der Zivilprozessordnung (ZPO) aus dem Bereich des Triathlonsports. Beschlüsse nach § 91a ZPO sind nur „minderes“ Recht, da schwierige Rechtsfragen im Rahmen dieser Entscheidung nicht abschließend geklärt werden müssen. Aus diesem Grund war ein Rechtsmittel in Form einer Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nach der OLG-Entscheidung aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Fehlentscheidung des OLG Düsseldorf war damit endgültig.
Dass es sich nicht nur um eine falsche Entscheidung des OLG Düsseldorf, sondern um eine krasse Fehlentscheidung handelt, die unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu vertreten ist, und damit die Definition einer Willkürentscheidung nach dem Bundesverfassungsgericht erfüllt, haben Eckert/Wisser in ihrem Beitrag „Maut fürs Laufen“ dargelegt, der Anfang Mai in der renommierten rechtswissenschaftlichen Fachzeitschrift „Wirtschaft und Wettbewerb 2015, Seite 480 -489“ veröffentlicht wurde (online einzusehen unter dem folgenden Link: http://www.wuw-online.de/Content/dft,457,WUW_150480A ). Fazit: der DLV kann sich nicht auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 02.04.2013 berufen, um eine Finisher-Abgabe in Höhe von einem EURO gegenüber den Veranstaltern von Laufveranstaltungen zu erheben.
In Vorbereitung ist der Artikel „Maut fürs Laufen III“. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Frage, ob die „Laufmaut“ gegenüber den Verbandsmitgliedern, also gegenüber den Veranstaltervereinen, wirksam beschlossen wurde. Auch diese Frage ist rechtlich eindeutig zu verneinen. Nach zwingendem Vereinsrecht und der vom Bundesgerichtshof ergangenen Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Beschlüssen, die eine wesentliche Pflichtenmehrung von Vereinsmitgliedern vorsehen, bedarf es zur bundesweiten Umsetzung der „Laufmaut“ innerhalb des Verbandes einstimmiger Beschlüsse der Mitgliederversammlungen aller 20 Landesverbände/Mitglieder des DLV. Die Veranstaltervereine haben einstimmig zu bestimmen und zu beschließen, welche Beiträge sie an ihren Landesverband/DLV abzuführen haben. Mehrheitsbeschlüsse reichen hierbei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht aus!“
Team-DM: Bernhard Riedel hat eine DAMM-Rangliste erstellt
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- Geschrieben von Axel Hermanns
(Hamburg/Darmstadt/Krefeld, 22. Mai 2015) Für die vielen Freunde der Keimzelle der leichtathletischen Senioren-Bewegung, der Deutschen Altersklassen-Mannschaftsmeisterschaft (DAMM), jetzt Team-DM Senioren, sei auf einen Beitrag in der „Oldiethek“ der Verbandsnetzseite zu diesem Thema hingewiesen. Wenngleich natürlich nicht auf dem eigenen Humus des dortigen Verfassers gewachsen, wird im Anhang zumindest netterweise eine Rangliste per Stand 17.Mai 2015 veröffentlicht. Diese Fleißarbeit stammt vom rührigen Hamburger Seniorenwart Bernhard Riedel, einem engagierten Befürworter der DAMM in seiner nun wieder herkömmlichen Form. Sie kann, das liegt in der Natur der Sache, keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit erheben. Gleichwohl dürfte sie eine halbwegs verlässliche Richtschnur für jene Teams darstellen, die in ihrer Altersklasse noch einen Platz der maximal je besten sechs Vereine/Startgemeinschaften für das Bundesfinale am 05.September 2015 im niederrheinischen Wallfahrtsort Kevelaer zur Prozession der etwas anderen Art ergattern möchten. Noch bis 30.Juni 2015 besteht die Möglichkeit zur Qualifikation. Alle Messen sind mit Sicherheit noch nicht gelesen. Denn in einigen Klassen geht es ziemlich eng um den „letzten Platz an der Sonne“ (Rang sechs) zu. Derweil in der M30, W30 sowie 60 bislang weniger als sechs und in der W70 überhaupt keine Bewerber ihre Visitenkarte abgegeben haben.
Miete für Wurfanlage ist niedriger als übermittelt und dargestellt
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- Geschrieben von Axel Hermanns
(Düsseldorf/Krefeld, 20. Mai 2015) Nicht ganz so teuer wie uns übermittelt wurde und demzufolge von uns dargestellt ist das Paris am Rhein, die Landeshauptstadt Düsseldorf. Das mag in den feinen Geschäften der „Kö“, dem Prachtboulevard Königsallee durchweg zutreffen, nicht jedoch für das Sportamt der Metropole am Niederrhein. „Leider ist uns da in der Kommunikation untereinander ein grober Fehler unterlaufen“, räumt Gerhard Bruckhaus ein. „Die ersten beiden Stunden für die Wurfanlage kosten 40, jede weitere 20 Euro. Es dürfte auf einen Gesamtmietpreis von 80 Euro für die Veranstaltungsdauer von etwa vier Stunden hinauslaufen.“
Das kommt doch sehr viel moderater daher, ohne gleich ein Schnäppchen zu sein. Wenngleich wir unsere Hände getrost in Unschuld waschen können und lediglich die uns gemachten Angaben in dem vorherigen Beitrag "Ein kleiner Werfertag..." weitertransportiert haben, war uns gleichwohl an dieser Richtigstellung im Interesse aller Beteiligten gelegen. Hätten wird das also auch noch geklärt.
Der Sportirrtum: Fahrradergometer könne Leistungsfähigkeit bestimmen
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- Geschrieben von Prof. Dr. Ingo Froböse
(Köln/Krefeld, 21. Mai 2015) Es kursieren eine Menge Sportirrtümer, die so lange kolportiert und transportiert werden, dass sie irgendwann Mythenstatus erlangen, also für bare Münze genommen werden. Der Sportwissenschaftler Prof. Dr. Ingo Froböse (im Bild) von der Deutschen Sporthochschule Köln, früherer Klasse-Sprinter beim einstmals ruhmreichen ASV Köln, nimmt sich derartiger Vorurteile im WDR2-Hörfunk und ARD-Morgenmagazin unter der Rubrik „Sportsch(l)au“ an. Mit seiner freundlichen Genehmigung werden wir in loser Folge diese Beiträge veröffentlichen, wobei wir aus Platzgründen gelegentlich den Sinn wahrende Kürzungen vornehmen. Das ist nunmehr das 66. Kapitel zu diesem Themenkomplex. A.H.
Viele von uns kennen das Prozedere beim Arzt. Die Leistungsfähigkeit wird mit einem „standardisierten“ Programm bei einem Belastungstest auf dem Fahrradergometer bestimmt. Dabei strampelt man gegen einen zunehmend schwerer werdenden Widerstand, bis einem die Puste ausgeht, die Herzfrequenz in ungeahnte Höhen schießt und die Arzthelferin den Test abbricht. Die jeweilige Leistung wird dabei in Watt gemessen. Nichtsportler erreichen Werte, die ungefähr zwei bis drei Watt pro Kilogramm Körpergewicht ausmachen. Profi-Radsportler schaffen kurzfristig bis zu 500 Watt. Dieser Test hat sich nicht nur für ärztliche Untersuchungen der Herz-Kreislauf-Funktionen als Standard entwickelt, sondern auch für fast alle Sportler, da er (vermeintlich) die Leistungsfähigkeit kontrolliert und misst. Generationen von Sportlern werden seither derartig „gequält“.
Bereits vor einigen Jahren wurde erkannt, dass dieser Weg nicht der richtige war. Denn nach wissenschaftlichen Studien erreichten die Probanden oftmals ganz andere Wettkampfergebnisse, als die Resultate beim Ergometer-Test vorausgesagt hatten. Letztlich ist nämlich die Funktion von Herz und Lunge nicht aussagekräftig genug, sind zusätzlich physische und mentale Merkmale für eine Leistung mitverantwortlich.
Fazit: Fahrradergometer sind zur Bestimmung der Funktion und Leistungsfähigkeit von Herz und Lunge sowie eingeschränkt auch vom Stoffwechsel ein geeignetes Mittel. Doch die Testsituation muss der Anforderung der Sportart möglichst nahe kommen, um halbwegs verlässliche Werte daraus ableiten zu können.
Ein kleiner Werfertag als Pilotprojekt für weitere Unternehmungen
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- Geschrieben von Axel Hermanns
(Düsseldorf/Krefeld, 20. Mai 2015) Wer nicht auf einer vereinseigenen Anlage Veranstaltungen durchführt, und diejenigen sind bundesweit gewissermaßen handverlesen, der kann sein blaues Wunder erleben. Die passionierten Werfer Bernd Liebke und Gerhard Bruckhaus vom ART Düsseldorf machten sich zunächst unverdrossen ans Werk.
Doch die selbst ernannte Sportstadt Düsseldorf verlangt für die Wurfanlage im Arena-Sportpark neben der Leichtathletikhalle für die erste Stunde 80, für jede weiter 40 Euro. Die beiden bekamen erst einmal einen gehörigen Schluckauf. Dennoch ließen sie sich nicht entmutigen, richten am Samstag, 30. Mai 2015, an besagter Stelle als Pilotprojekt einen kleinen Werfertag aus.
Damit die Kosten zunächst einmal im überschau- und vertretbaren Rahmen bleiben, um mit dem Bauch vor den Tisch zu kommen, sind zwei Wettbewerbe für die Altersklassen M/W 50 – 75 ausgeschrieben. Dies ist um 12 Uhr Hammerwurf, die Spezies kommt eh meist zu kurz, und ab 14 Uhr Diskuswurf.
Nun muss ihnen keiner die Bude einrennen, was dann wieder kontraproduktiv wäre. Aber so zwölf bis 15 Teilnehmer pro Wettbewerb wären der Sache als Mutmacher für weitere Unternehmungen sehr dienlich. Um Planungssicherheit für beide Parteien zu haben, bittet Lampis-Mitglied Bernd Liebke verständlicherweise um rechtzeitige Voranmeldung unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Noch ein redaktioneller Hinweis in eigener Angelegenheit: Das Fenster "Voll daneben" wurde mit drei neuen Beiträgen in den letzten sechs Tagen aktualisiert. Einfach mal 'reinschauen!